Bürgerkraftwerke & Bürgersolaranlagen

Bürgerkraftwerke sind meistens Bürgersolaranlagen auf der Basis von Fotovoltaik, in selteneren Fällen Solarthermieanlagen oder Anlagen, die andere Formen erneuerbarer Energien nutzen.

Diese Anlagen werden von Privatpersonen gemeinschaftlich betrieben.

Bürgerkraftwerk als Beteiligungsgemeinschaft

Buergerkraftwerk
Im Bild: Solaranlage der Solverde Bürgerkraftwerke GmbH

Um ein Bürgerkraftwerk handelt es sich, weil einzelne Privatpersonen Beiträge in die gemeinsame Solaranlage investieren. Sie fördern damit erneuerbare Energien und legen ihr Kapital vergleichsweise sicher an. Entwickelt hat sich das Modell mit der Förderung von Solarstrom durch das Eneuerbare-Energien-Gesetz. Diese Förderung steht immer zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Solaranlage für 20 Jahre fest und schafft damit Kalkulationssicherheit.

Auch wenn die Fördersätze durch die im EEG inkludierte Degression allmählich sinken, hat sich an der Kalkulationssicherheit nichts geändert. Durch Herstellergarantien und eine Allgefahrenversicherung werden zusätzliche Sicherheiten erreicht. Für Solaranlagen wird Fläche benötigt, idealerweise handelt es sich um Dachflächen.

Diese gehören in der Regel der Kommune, die daher am Bürgerkraftwerk beteiligt werden sollte, wenn sie nicht einfach ihre Dachflächen an die Beteiligungsgesellschaft vermietet. Alternativ verpachten Industrie- und Gewerbeunternehmen ihre Flächen an die Beteiligungsgesellschaft des Bürgerkraftwerks.

Juristische Organisation der Bürgersolaranlagen

Als Rechtsform wählen die Beteiligungsgesellschaften eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), eine Kommanditgesellschaft oder eine Bürgerenergiegenossenschaft. Die Bürgerenergiegenossenschaften verfolgen das Ziel einer dezentralen, ökologischen und konzernunabhängigen Energiegewinnung.

Bürger können damit ihren wirtschaftlich sinnvollen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Initiative geht vielfach zunächst von einem gemeinnützigen Verein (e.V.) aus. Selbst Aktiengesellschaften oder GmbHs sind als Rechtsform zu finden. Prominente Betreibergesellschaften von Bürgersolaranlagen sind der Münchner Green City e.V. oder der saarländische Bürgerkraftwerke e.V. Die Gesellschafter leisten eine Ersteinlage und erhalten auf diese eine laufende Verzinsung aus den Erlösen des Stromverkaufs.

Dieser erfolgt an Unternehmen und Privatpersonen, der Staat subventioniert den Solarstrom nach wie vor mit einer Einspeisevergütung auf der Grundlage des EEG. Die Anfangsinvestition lässt sich durch subventionierte KfW Kredite stemmen, auch andere Banken fördern mit günstigen Konditionen die Errichtung von Solaranlagen.